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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine TV-Gebühren bei d-box ohne Smartcard


erdwurm
20.11.2008, 09:27
Pit Klein


(pk) Auf den gebeutelten Österreichischen Rundfunk (ORF) kommt neben einem unerwartet großen Finanzloch auch eine juristische Schlappe bei den Rundfunkgebühren zu.
Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich entschied nach einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil (Akt.: 2008/17/0059-8), dass ein Zuschauer kein Programmentgelt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen müsse, wenn der ORF aufgrund der geänderten Verschlüsselung mit einer d-box nicht mehr empfangen werden könne. Der Anbieter ist seit längerem über Satellit aus lizenzrechtlichen Gründen nur noch verschlüsselt und digital zu sehen. Das Urteil der Richter gilt auch für Konsumenten, die ausschließlich eine analoge Satelliten-Settop-Box einsetzen oder einen Fernseher nur als Abspielstation für Videos einsetzen.




Geklagt hatte ein Zuschauer, der über einen digitalen Satelliten-Receiver samt ORF-tauglicher Smartcard verfügte. Im Oktober 2007 teilte ihm die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit, dass ab 25. Januar 2008 mit seiner derzeitigen Box sowie der Zugangskarte das Programm nicht mehr empfangen werden könne. Gleichzeitig wurde dem Kläger angeraten, unverzüglich einen neuen Receiver anzuschaffen, obwohl er sämtliche anderen Programme mit dem Gerät derzeit und auch künftig digital empfangen kann. Dieser Aufforderung wollte der Zuschauer nicht folgen und ging vor das Verwaltungsgericht.

Das Programmentgelt ist nach österreichischem Recht unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. Daraus folgerten die Richter am Verwaltungsgerichtshof, dass für die Zwecke des Programmentgelts eine "betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage nur dann vor liegt, wenn diese Anlage die Programme des ORF empfangen kann". Dies sei aber nach den unbestrittenen Tatsachenfeststellungen im Beschwerdefall nicht gegeben.
"Mit gutem Recht von der GIS abmelden"
Wer den ORF mit seiner technischen Ausstattung nicht empfangen könne, "kann sich mit gutem Recht von der GIS abmelden", sagte unterdessen ein nicht genannter Rundfunkjurist der Tageszeitung "Standard" (Donnerstagsausgabe). Die ORF-Gebührentochter müsse Betroffenen nämlich nachweisen, dass diese Zugriff auf die Programme haben.

ORF-Pressesprecher Pius Strobl widersprach dem allerdings: Man gehe erstens davon aus, dass "jeder einzelne ein Verfahren führen" müsse, um vom Programmentgelt befreit zu werden. Die Betroffenen müssten zweites darin den Nachweis erbringen, dass sie den ORF nicht empfangen könnten. Strobl glaubt an eine "relativ geringe Menge von Betroffenen". Die Höchstrichter hätten zudem die unverschlüsselt empfangbare Satelliten-Version von ORF2 nicht berücksichtigt.

In Österreich zahlen die Haushalte derzeit zwischen 18 und 24 Euro je nach Region für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im Monat. In Deutschland gilt bereits der Besitz eines rundfunktauglichen Empfängers als gebührenrelevent - selbst, wenn das Gerät ungenutzt auf dem Dachboden steht.
Quelle Sat und Kabel